- Hygienemaßnahmen aufgrund gesetzlicher Beschlüsse
- Raumhygiene Lufthygiene
- Hygiene im Sanitärbereich
- Um die Tanzschule
- Unterrichtsstruktur und Wegführung
- Kundenkontaktdaten
Hygienemaßnahmen aufgrund gesetzlicher Beschlüsse
Abstandsgebot
Mindestens 1,50 m Abstand halten. Falls körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. In den Tanzräumen sind 4 qm große Karrees für die einzelnen Tänzer vorbereitet
Händehygiene
Beim Eintreten der Tanzschule sind die Hände zu desinfizieren oder zu waschen. Eine Desinfektionsstation steht bereit.
Ebenso nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toilettengang:
- Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20-30 Sekunden oder, wenn dies nicht möglich ist
- Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten
Husten- und Niesetikette
Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig.
- Bei Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich
- Mit den Händen nicht in das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
- Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Lichtschalter möglichst nicht mit der Hand anfassen, z.B. Ellenbogen benutzen. Diese werden immer wieder während der Öffnungszeiten durch unser only Personal desinfiziert.
- Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) darf Ihr Kind oder Sie nicht in die Tanzschule kommen und muss ggf. den Arzt aufsuchen.
- Getränke müssen von privat mitgebracht werden
Raumhygiene Lufthygiene
Regelmäßiges Lüften der Tanzschulräume wird vom Lehrer während der Öffnungszeiten der Tanzschule, mindestens in jeder Pause, bei vollständig geöffneten Türen über mehrere Minuten gewährleistet
Fenstergriffe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. auch Einmaltaschentuch oder Einmalhandtücher verwenden
Tänzer können gerne Baumwollhandschuhe tragen
Reinigung nach allgemeingültigen DIN-Vorschriften
- Hauptsächlich werden alle Oberflächen mehrmals während der Öffnungszeiten der Tanzschule gereinigt und desinfiziert
- Kontaktflächen werden besonders gründlich in stark frequentierten Bereichen während der Öffnungszeiten der Tanzschule mit einem Tenside haltigen Reinigungsmittel gereinigt werden (Das SARS-CoV-2-Virus ist ein behülltes Virus, dessen Lipidhülle durch die Tenside in Reinigungsmittel inaktiviert wird, sodass eine sorgfältige Reinigung in diesem Kontext ausreichend ist)
- Böden
- Türklinken und Griffe
- Treppen- und Handläufe
- Tische, Stühle und Theke
Hygiene im Sanitärbereich
In den Toilettenräumen müssen Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher verwendet werden
Es müssen die Auffangbehälter (Mülleimer) für Einmalhandtücher verwendet werden
Toilettenräume dürfen stets nur Einzeln betreten werden
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden mehrmals während der Öffnungszeiten gereinigt
Infektionsschutz vor und nach den Unterrichtseinheiten, vor allem in den Aufenthaltsräumen und um die Tanzschule herum
Zu Unterrichtsbeginn und am Unterrichtsende wird eine Eingangs-/Abstandskontrolle durchgeführt werden
Überall und zu jeder Zeit gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,50 m
Der Aufenthaltsbereich/Bring- und Abholbereich wird in unterschiedliche Bereiche abgetrennt
Unterrichtsstruktur und Wegführung
Eingang in die Tanzschule wie gewohnt, aber mit Abstand
Die Wegmarkierungen für die jeweiligen Kurse müssen eingehalten werden
Größere Ansammlungen sind zu vermeiden
Der Stundenplan ist so organisiert, dass die maximale Teilnehmerzahl in den jeweiligen Kursen/Räumen nicht überschritten wird
Die Kinder kommen schon in ihrer Trainingskleidung. In den Tanzräumen stehen Stühle für die Teilnehmer bereit. Auf diesen werden Garderoben, Taschen und weiteren Utensilien abgelegt werden können. Stühle werden nach jedem Kurs desinfiziert
Beim Betreten der Tanzschule muss eine Maske getragen werden (ab 7Jahren). Im Tanzraum dürfen diese abgenommen werden
Nach dem Betreten der Tanzschule und vor Unterrichtsbeginn desinfizieren alle Teilnehmer ihre Hände. Hierfür steht in jedem Raum eine Desinfektionsstation zur Verfügung
Kundenkontaktdaten
Kundenkontaktdaten wie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Tanzstudios sowie die Teilnahme an bestimmten Kursen, ermöglichen eine Kontaktpersonennachverfolgung. Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren