Unterrichtsvertrag

§ 1 Vertragspartner und Laufzeit

  1. Vertragspartner sind das Flamencostudio sowie derjenige, der den Vertrag unterschreibt bzw. dabei wirksam vertreten ist bzw. der online die Bestellung als Teilnehmer absendet; bei Anmeldung durch den Erziehungsberechtigten wird dieser in seinem Namen Vertragspartner ( alle vorstehend genannten Personen werden nachstehend auch als der Schüler bezeichnet).
  2. Bei der Bestellung online kommt der Vertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Schüler zustande, ansonsten mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Die Anmeldebestätigung kann schriftlich oder per Email erteilt werden.
  3. Vertragsbeginn ist der in der Vorbemerkung dieses Vertrages genannte Zeitpunkt, es sei denn, in der Anmeldebestätigung wird ein abweichender Zeitpunkt genannt.
  4. Mit Vertragsbeginn wird eine einmalige Aufnahme- und Bearbeitungsgebühr von 39,00 € erhoben, die sofort zur Zahlung fällig ist. Die vorgenannten Monatsbeiträge sowie die Aufnahme- und Bearbeitungsgebühr verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.

    Die Monatsbeträge sind zu jedem Monatsersten zur Zahlung fällig. Bei untermonatlichem Vertragsbeginn sind die Monatsbeiträge für den ersten Monat zeitanteilig zu entrichten und mit der Unterschrift zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist auf das Konto des Flamencostudios bei der BW Bank, IBAN DE70 6005 0101 0405 3547 15 zu überweisen.

  5. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 2 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von einem Monat zum 30. April, 31. August und 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden.
  2. Die Kündigung kann schriftlich oder per Email erfolgen.

§ 3 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen werden mit dem Beginn des Folgemonats wirksam. Vertragsänderungen, die eine Verringerung des Monatsbeitrags zur Folge haben, müssen mit einer Frist von einem Monat vor dem betreffenden Monatsersten schriftlich oder per Email eingereicht werden und sind nur wirksam, wenn das Flamencostudio diese schriftlich oder per Email bestätigt. Verweigert das Flamencostudio die Bestätigung kann der Schüler mit einer Frist von einem Monat zum Monatsersten außerordentlich kündigen.

§ 4 Ferien, Fehlzeiten

  1. Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dies entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Monatsbeiträge. Das Flamencostudio wird sich bemühen, während der Sommerferien Sondertrainings anzubieten, ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  2. Fehlzeiten eines Schülers können durch Teilnahme in anderen Kursen lt. Unterrichtsplan nachgeholt werden und entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Monatsbeitrags.
  3. Sollte der lt. Unterrichtsplan vorgesehene Lehrer wegen Krankheit, Tourneereise o. Ä. ausfallen, ist das Flamencostudio berechtigt, einen Ersatzlehrer zu stellen oder den Unterricht an einem anderen Tag nachzuholen.

§ 5 Vergünstigungen

Der Schüler ist berechtigt, an vom Flamencostudio zusätzlich angebotenen Veranstaltungen und workshops zu vergünstigten Preisen teilzunehmen. Der vergünstigte Preis wird bei Ankündigung der Veranstaltung oder des workshops bekannt gegeben.

§ 6 Haftung

  1. Die Haftung des Flamencostudios, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Flamencostudios, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der genannten Personen beruht.
  2. Soweit das Flamencostudio eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
  3. Für die Garderobe und anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Der Schüler weiß, dass die Umkleideräume nicht abgeschlossen werden können.